Nachlasspfleger sollen den Nachlass des Verstorbenen sichern

Als Nachlasspfleger haben Sie vor allen anderen Aufgaben die Pflicht, den Nachlass des Verstorbenen zu sichern, also auch vorhandenes Bargeld, dass sich im Nachlasshaushalt befindet.

So mancher Haushalt ist jedoch in einem schlimmen Zustand und selbst wenn es sich um einen geordneten Haushalt handelt, der Verstorbene und in aller Regel auch die Angehörigen, können Ihnen keine Auskunft über die Bargelddepots geben.

Bei einer Durchsicht des Haushaltes konnten Sie kein Bargeld finden, die Angehörigen sind aber der festen Überzeugung, dass sich Bargeld im Haushalt befinden muss. Indirekt wird Ihnen der Vorwurf gemacht Sie hätten nicht richtig nachgeschaut, oder auch Schlimmeres.

Mit Hilfe des Geldsuchhundes können Sie solche Zweifel entkräften.

Übrigens: auch in Wohnungen mit starker Geruchsbelästigung durch eine Leiche, die dort länger herumlag, kann der Hund eingesetzt werden. Dies wurde mit dem Hund sorgfältig trainiert.